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Wagenbauer - Aktuell

Stand: November 2011


Mit dieser Übersicht erhalten Sie Auszüge aus der Flut von Gesetzes Anderungen und interessanten Gerichtsurteilen. Außerdem berichten wir über Unternehmensberatung und internes aus unserer Kanzlei.


STEUERLICHE / WIRTSCHAFTLICHE THEMEN:
Die Häufigkeit der steuerlichen Änderungen nimmt immer mehr zu!

  1. für alle Steuerzahler:

    • Steuervereinfachungsgesetz 2011 am 23.09.2011 verabschiedet
      • Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer Pauschbetrages von 920 € auf 1.000 €
      • Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Kindergeld
      • Zinseinkünfte sind auch nicht mehr für den Spendenabzug und die Krankheitskosten einzutragen
      • Kinderbetreuungskosten — neues Abzugspotenzial ab 2012! Kein Unterschied mehr zwischen privaten und erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten, somit Erweiterung des begünstigten Personenkreises. Allerdings Kosten künftig nicht mehr als Werbungskosten und Betriebsausgaben abzugsfähig, sondern nur noch als Sonderausgaben.
      • Verrechnung von Uberhängen aus Erstattungen von Vorsorgeaufwendungen und Kirchensteuererstattungen sind ab 2012 dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen.
      • Verbilligte Vermietung von Wohnungen bleibt unbeanstandet, wenn Miete mmd. 66% der Marktmiete statt bisher 56% beträgt.
    • Bundesregierung plant Beseitigung der kalten Progression
      • Zum 01.01.2013 ist demnach eine Einkommensteuertarif-korrektur geplant. Dabei sollen der Grundfreibetrag und andere Einkommensteuertarifeckpunkte, nach Maßgabe der gestiegenen Verbraucherpreise, angehoben werden.
    • Abgabe der Einkommensteuererklärung trotz Abgeltungssteuer häufig notwendig!
      • Neue Pauschalsteuer führt oft nicht, wie Versprochen, zu einer Vereinfachung.
      • Angabepflicht, wenn die Bank aufgrund fehlender Information über Kirchensteuerpflicht, nicht die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer abführt.
      • Es existieren viele Fälle, in denen der Schuldner der Erträge keine Abgeltungssteuer einbehalten hat (z. B. Veräußerung GmbH-Anteil, Zinsertrag aus Privatdarlehen, Kapitalerträge ausländischer Banken). Selbst der Staat behält keine Abgeltungssteuer auf die vom Finanzamt erstatteten Einkommensteuerzinsen ein!
      • Viele Anträge und Berechnungen erfordern die Angabe von Kapitaleinkünften (z. B. Unterhaltszahlungen, Anträge f. Sparprämien, außergewöhnliche Belastungen/Krankheitskosten), obwohl Bank die Abgeltungssteuer bereits einbehalten hat.
      • Auch bei keiner Abgabepflicht, kann Einreichung lohnenswert sein, da der persönliche Steuersatz bei Bezieher kleiner Einkommen oder auch bei Rentnern häufig unter dem Satz der Abgeltungssteuer liegt.

  2. für Unternehmer:

    • Digitale Bilanzeinreichung erst ab 2014 (E-Bilanz)
      • Geplant war dies schon für die Bilanzen 2011, gilt jedoch nun ab dem Wirtschaftsjahr 2013
      • Die technischen Vorraussetzung müssen am 1. Januar 2013 gegeben sein!!
    • keine Umsatzsteuer in Kostenvoranschlag ausweisen
      • Weist ein Unternehmer auf einem Abrechnungspapier Umsatzsteuer für noch nicht erbrachte Leistungen aus, schuldet er die Umsatzsteuer, auch wenn nicht alle Rechnungsangaben enthalten sind.
    • Finanzverwaltung tummelt sich in Facebook und Twitter!!!
      • Der OFD hat eine eigene Seite auf Facebook und twittert zu aktuellen Themen. Wichtig zu wissen, dass Betriebsprüfer verstärkt auf diese Seiten setzen!!!


UNTERNEHMENSBERATUNG:
  • Nächster Termin: PLANUNG (Steuerplanung 2011, Ziele 2012 ff., ...)
  • Zwei Drittel aller Firmenpleiten sind auf fehlendes Controlling zurückzuführen


INTERNES:
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  • Diese Informationsseite wird laufend aktualisiert. Stand: November 2011
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Unseren Weihnachtsurlaub haben wir vom 23.12.2011 bis 8.1.2012

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